Rechtsprechung
BGH, 02.06.1999 - 5 StR 262/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 67 Abs. 2 StGB;
Vorwegvollzug; - Wolters Kluwer
Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 1; ; StGB § 67 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67 Abs. 2
Teil-Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90
Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger …
Auszug aus BGH, 02.06.1999 - 5 StR 262/99
Gerade bei längeren Freiheitsstrafen muß es darum gehen, den Betroffenen schon frühzeitig zu behandeln (vgl. BGHSt 37, 160, 162; BGH MDR 1994, 762; BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 554/94 -) (Senat, Beschluß vom 17. September 1998 5 StR 224/98). - BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89
Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung
Auszug aus BGH, 02.06.1999 - 5 StR 262/99
Ihre allein auf organisatorische Mängel in Hamburger Haftanstalten abhebende Begründung vermag die Entscheidung aus § 67 Abs. 2 StGB nicht zu rechtfertigen (vgl. BGHSt 36, 199, 201).". - BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89
Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub; …
Auszug aus BGH, 02.06.1999 - 5 StR 262/99
Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 11, 13; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - insoweit nicht abgedruckt in StV 1996, 204 f.).
- BGH, 27.04.1993 - 1 StR 838/92
Strafe - Vorwegvollzug - Rehabilitationsinteresse
Auszug aus BGH, 02.06.1999 - 5 StR 262/99
Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 11, 13; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - insoweit nicht abgedruckt in StV 1996, 204 f.). - BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95
Strafrahmenminderung - Strafzumessung - Zusammentreffen von Milderungsgründen
Auszug aus BGH, 02.06.1999 - 5 StR 262/99
Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (…BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 11, 13; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - insoweit nicht abgedruckt in StV 1996, 204 f.). - BGH, 17.09.1998 - 5 StR 224/98
Unzulässige Anordnung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 02.06.1999 - 5 StR 262/99
Gerade bei längeren Freiheitsstrafen muß es darum gehen, den Betroffenen schon frühzeitig zu behandeln (vgl. BGHSt 37, 160, 162; BGH MDR 1994, 762; BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 554/94 -) (Senat, Beschluß vom 17. September 1998 5 StR 224/98). - BGH, 11.03.1994 - 2 StR 40/94
Teilweiser Vorwegvollzug - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Fortgesetzte Handlung …
Auszug aus BGH, 02.06.1999 - 5 StR 262/99
Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 11, 13; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - insoweit nicht abgedruckt in StV 1996, 204 f.). - BGH, 09.12.1994 - 3 StR 554/94
Freiheitsstrafe - Vorwegvollzug - Maßregel - Vollzugsziel
Auszug aus BGH, 02.06.1999 - 5 StR 262/99
Gerade bei längeren Freiheitsstrafen muß es darum gehen, den Betroffenen schon frühzeitig zu behandeln (vgl. BGHSt 37, 160, 162; BGH MDR 1994, 762; BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 554/94 -) (Senat, Beschluß vom 17. September 1998 5 StR 224/98).
- BGH, 10.10.2000 - 1 StR 407/00
Verwerfung der Revision als unbegründet; Vorwegvollzug
Beanstandet hat der Bundesgerichtshof ein Abstellen auf einen solchen Gesichtspunkt aber nur dann, wenn er alleiniger Grund für die Anordnung des Vorwegvollzuges von Freiheitsstrafe war (BGH, Beschluß vom 2. Juni 1999 - 5 StR 218/99 und 5 StR 262/99). - BGH, 02.06.1999 - 5 StR 218/99
Vorwegvollzug
Die allein auf organisatorische Mängel in "Hamburger Haftanstalten" abhebende Begründung vermag die Entscheidung aus § 67 Abs. 2 StGB nicht zu rechtfertigen (vgl. Senat, Beschluß vom 2. Juni 1999 - 5 StR 262/99).